Fortlaufende Nummer auf Rechnungen – Richtig oder Falsch?

Wer sich gerade selbstständig macht, hat sicherlich schon gehört das Rechnungen eine “fortlaufende” Nummern benötigen. Das ist falsch. Die Oberfinanzdirektion Koblenz klärt auf:

Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung
Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus (Abschn. 185 Abs. 10 UStR). “

Die Rechnung muss also nur eindeutig mit einer Nummer gekennzeichnet sein und nicht fortlaufend. Das kann man einfach zum Beispiel mit einer Timestamp lösen. Beispiel: 04102009124350 (4 Oktober 2009, 12 Uhr 43 Minuten und 50 Sekunden).

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